AStA Sozialbüro
Unsere Website ist aktuell aufgrund von Wartungsarbeiten nicht verfügbar. Da das neue Semester dennocht naht, findet ihr auf dieser Seite übergangsweise alle notwendigen Informationen für das Semesterticket. Bei sonstigen Rückfragen wendet euch wie gewohnt an semtix@asta-hwr.de
Allgemeines
Freie Fahrt durch Berlin und ganz Deutschland
Das Semesterticket (auch „Studi-Ticket“oder „Semtix“ genannt) ist ein Fahrausweis, der im Tarifbereich des Deutschlandtickets in allen Nahverkehrsmitteln (d.h. U- und S-Bahn, Busse, Trams, Fähren und Regionalbahnen, ausgenommen Ausflugs- und Sonderlinien) für Studierende ein Semester lang gilt.
Die Einführung des Semestertickets ist durch das Berliner Hochschulgesetz vorgesehen und wird zwischen dem AStA der Hochschule und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg verhandelt.
Die Studierenden der HWR Berlin erwerben das Semesterticket durch die Entrichtung des Semesterbeitrags bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung automatisch, auch wenn sie die Angebote nicht nutzen möchten. Die Studierenden der HWR haben sich in einer Urabstimmung mehrheitlich für das Semesterticket entschieden. Es ist somit ein Solidarmodell.
Der Beitrag für das Semesterticket ist bei der Immatrikulation und mit jeder Rückmeldung fällig.
„Das Semesterticket ist nur zusammen mit dem Personalausweis gültig und somit nicht übertragbar: Mit dem Semtix kannst Du das gesamte öffentliche Verkehrsnetz innerhalb Deutschlands und während des gesamten Semesters nutzen.
Da das Semesterticket ein solidarisches Modell ist und es nur funktionieren kann, wenn die Mehrheit der Studierenden in das System einzahlt, ist eine Befreiung vom Beitrag ausschließlich in einem von den folgenden Befreiungsgründen möglich, die du hier vorfindest.
Wer ist nicht berechtigt?
Folgende Studierende sind gemäß Deutschlandsemesterticketvertrag nicht zum Erhalt des Tickets berechtigt:
- Gasthörer*innen sowie Zweithörer*innen im Sinne des einschlägigen Hochschulgesetzes
- Studierende, die ausschließlich in einem Abend-, Online- oder Fernstudiengang ohne Präsenzpflicht eingeschrieben sind („Fernstudierende“)
- Studierende in berufsbegleitenden und weiterbildenden Studiengängen, die so konzipiert sind, dass die Studierenden überwiegend erwerbstätig sind
- Studierende, die ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten
- Studierende, die nicht Mitglied der Studierendenschaft sind
So erhaltet ihr euer Ticket
Kurzfassung:
- Bestellen: abo-antrag.de/Studium → Hochschule wählen → mit Hochschul-Login bestellen.
- Anzeigen: S-Bahn Berlin App öffnen → Mein Abo → Hochschul-Login → Ticket erscheint (ggf. bis zu 72h).
- Chipkarte: nur in Ausnahmefällen bis 2 Wochen vor Semesterbeginn per Mail an semtix@asta-hwr.de beantragen.
- Support: Login-Mail prüfen, „Passwort vergessen“ nutzen, sonst Support-Kontaktformular & Semtix-Büro.
Ausführlich:
Schritt 1: Bestellung (Web)
- Öffnet abo-antrag.de/Studium.
- Wählt eure Hochschule und loggt euch mit euren Hochschul-Zugangsdaten ein.
- Bestätigt die Produktinformationen und das Tarifgebiet.
- Ergänzt bei Bedarf eure Anrede (optional) und klickt weiter.
- Akzeptiert die rechtlichen Bedingungen.
- Schließt die Bestellung ab.
- Ihr erhaltet eine Bestätigungs-E-Mail mit allen relevanten Informationen.
Schritt 2: Ticket in der App anzeigen
- Installiert bzw. aktualisiert die S-Bahn Berlin App (Android ab Version 4.2.3, iOS ab Version 4.1.8).
- iOS: App Store (iOS 16.7 oder neuer empfohlen)
- Android: Google Play (Android 8 oder neuer)
- Öffnet das Seitenmenü und wählt „Mein Abo“.
- Tippt auf „Anmelden/Registrieren“ und wählt eure Hochschule.
- Meldet euch mit den Zugangsdaten eures Hochschulkontos an.
- Das Ticket wird nun in der App angezeigt.
Hinweise zum Abruf:
- Die Anzeige kann bis zu 72 Stunden nach der Bestellung dauern.
- Zum Semesterbeginn wird das Ticket spätestens rechtzeitig in der App sichtbar.
- Das Ticket wird monatlich aktualisiert und gilt immer nur für den laufenden Monat.
- Für die Aktualisierung muss das Smartphone eingeschaltet und mit dem Internet verbunden sein. Falls nicht, wird die Aktualisierung nachgeholt, sobald ihr wieder online seid.
Wichtige Informationen zur Nutzung
- Das Deutschlandsemesterticket ist ausschließlich in der S-Bahn Berlin App gültig. Screenshots oder Ausdrucke reichen bei Kontrollen nicht aus.
- Es ist für das gesamte Semester gültig, wird jedoch am Monatsende automatisch durch das nächste Monatsticket ersetzt.
- Bei Kontrollen benötigt ihr ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Studierendenausweis/Personalausweis) zusätzlich zum digitalen Ticket.
Unterstützung bei Problemen
- Nutzt beim Login die identische E-Mail-Adresse, die ihr bei der Ticketbestellung angegeben habt (prüfbar in der App über das Personen-Symbol oben rechts).
- Änderungen eurer E-Mail-Adresse: wendet euch an den Studierendensupport via Kontaktformular (Deutschlandsemesterticket).
- Keine Bestätigungs-Mail erhalten? Prüft euer Hochschul-Mailportal im Browser. Manche Hochschulen leiten Verifizierungs-Mails nicht an private Postfächer/Apps weiter.
- Passwort vergessen? Nutzt die „Passwort vergessen?“-Funktion in der App.
Semesterticketbüro: semtix@asta-hwr.de
Chipkarten – nur in Ausnahmefällen
Das Deutschlandsemesterticket ist grundsätzlich digital in der S-Bahn Berlin App verfügbar. Eine Chipkarte kann ausschließlich in folgenden Fällen beantragt werden:
- Kein Smartphone vorhanden, oder
- Smartphone technisch nicht kompatibel (älteres Gerät; iOS < 16.7 bzw. Android < 8).
Frist & Vorgehen:
- Antragsfrist: 2 Wochen vor Semesterbeginn (danach kann die rechtzeitige Bereitstellung vor Semesterbeginn nicht garantiert werden).
- Beantragung ausschließlich per E-Mail an: semtix@asta-hwr.de
- Benötigte Angaben: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Matrikelnummer.
- Nur berechtigte Studierende erhalten eine Chipkarte. Nach erfolgreicher Prüfung bestellt das Semesterticketbüro die Karte; Abholung erfolgt an der Hochschule.
- Ersatzchipkarten im Verlustfall: nur im Kundenzentrum am Ostbahnhof.
Befreiung
Anträge bitte NUR per E-Mail an semtix@asta-hwr.de
Bedingungen zur Rückerstattung
Da das Semesterticket ein solidarisches Modell ist und es nur funktionieren kann, wenn die Mehrheit der Studierenden in das System einzahlt, ist eine Befreiung vom Beitrag ausschließlich in einem der folgenden Befreiungsgründe möglich.
- Chronische Krankheit / Behinderung
- Auslandsaufenthalt (Studium, Praktikum, Abschlussarbeit), wenn sich der/die Studierende mindestens drei zusammenhängende Monate im Semester studienbedingt außerhalb des Geltungsbereichs aufhält
- Zweitimmatrikulation, wenn Studierende an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme von Semestertickets immatrikuliert sind, kann eine Hochschule eine Rückerstattung gewähren
- Immatrikulation, Exmatrikulation und Urlaubssemester, wenn Studierende
- mehr als einen Monat nach Semesterbeginn immatrikuliert werden,
- im laufenden Semester exmatrikuliert werden,
- ihre Immatrikulation zurücknehmen,
- rückwirkend beurlaubt werden oder
- nachweislich so schwer erkranken, dass sie zur Gewährung eines Urlaubssemesters berechtigt wären
Weiterhin begründet die Nichtausnutzung des Deutschlandsemestertickets keinen Anspruch auf Erstattung von Beförderungsentgelt.
Wie viel vom gezahlten Semesterticketbeitrag erhalte ich zurück?
Da das Semesterticket ein solidarisches Modell ist und es nur funktionieren kann, wenn die Mehrheit der Studierenden in das System einzahlt, ist eine Befreiung vom Beitrag ausschließlich in einem der folgenden 6 Befreiungsgründe möglich.
Die Erstattung des Semesterticketbeitrags erfolgt:
- komplett, wenn alle Nachweise vor dem Semesterbeginn eingereicht wurden.
- anteilig, wenn die Nachweise verspätet, sprich erst im Verlauf des Semesters, eingereicht wurden (Abzug von 1/6 je Monat Verspätung).
Auflistung des Rückerstattungsbetrages nach dem Zeitpunkt der Einreichung aller notwendigen Nachweise:
| Monat im Semester: | vor Semesterbeginn | 1. Monat | 2. Monat | 3. Monat | 4. Monat | 5. Monat | 6. Monat |
| Erstattungsbetrag: | 226,80€ (100%) | 189,00€ | 151,20€ | 113,40€ | 75,60€ | 37,80€ | 0€ |
Erforderliche Nachweise für die unterschiedlichen Befreiungsgründe
⚠️ ACHTUNG: Strenge Einreichungsfrist für bestimmte Befreiungsgründe!
Bitte beachte, dass für Befreiungen aufgrund eines Auslandsaufenthalts, Pflichtpraktikums, einer Abschlussarbeit oder wegen doppelter Immatrikulation (Gründe 2, 3, 4 und 7 aus der Tabelle) eine vertragliche Deadline gilt. Die entsprechenden Nachweise müssen in diesen Fällen bis spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn für das laufende Semester bei uns vorliegen. Wenn du diese Frist verpasst, dürfen wir deinen Antrag leider nicht mehr bewilligen.
Die Nachweise sind zwingend erforderlich! Anträge ohne die komplett erforderlichen Nachweise werden nicht weiter bearbeitet. Sollten uns Nachweise nicht vorliegen, gilt dies auch als Ablehnungsgrund!